Neue hauptamtliche Seelsorgerin im Seelsorgebereich


Liebe Gemeindemitglieder im Seelsorgebereich Dreifrankenland im Steigerwald,
als neue Mitarbeiterin im Pastoralteam freut es mich, mich Ihnen schon vor meinem Arbeitsbeginn vorstellen zu können. Derzeit arbeite ich noch im Rahmen einer beruflichen Sabbatzeit in einem Sozialprojekt mit Obdachlosen und Flüchtlingen in Rom. Das verbindet meine großen Anliegen, international und diakonisch tätig sein zu können.
Ich bin Jahrgang 1972, stamme aus dem Chiemgau, bin aber schon einige Jahrzehnte in Franken verortet. Ich habe in Bamberg, Madrid und Boston Theologiestudiert und anschließend berufsbegleitend promoviert.
Als Pastoralrefentin war ich bislang in der Gemeindearbeit in Ebermannstadt und in der Jugendseelsorge auf Burg Feuerstein tätig und in den letzten neun Jahren in vier ländlichen Gemeinden im nordöstlichen Steigerwald.
Dazwischen hatte ich einige mehrmonatige Einsätze in Senegal, in Bolivien und Ägypten durchgeführt.
Ein kleines bisschen vertraut ist mir Ihre Gegend, in der ich jetzt arbeiten und auch wohnen werde, durch die ehrenamtliche Frauenbundsarbeit. Als geistliche Beirätin des Frauenbundes auf Diözesanebene habe ich schon schöne Veranstaltungen bei einigen Zweigvereinen in Ihrem Seelsorgebereich bzw. Dekanat erlebt und bin auch mit etlichen Frauen den Kunigundenweg von Bamberg nach Aub gepilgert. Das aktuelle Pilgerprojekt des Frauenbundes, über das ich bei nächster Gelegenheit gerne erzählen werde, führt uns auf dem Fränkischen Marienweg auch durch den Steigerwald.
Für heute grüße ich Sie herzlich aus der Ewigen Stadt und bin schon gespannt auf unsere Begegnungen im Herbst.
Ihre Dr. Andrea M. Friedrich
Nähere Erläuterungen zu den Änderungen:
Verwaltungsleiter und PastoralkoordinatorInnen
Es gab einmal eine Zeit, da entwickelte die römisch-katholische Kirche für sich ein sehr einfaches Strukturprinzip entsprechend ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten: Ein Pfarrer – eine Gemeinde. Danach richteten sich dann die Theologie und das Kirchenrecht aus. In machen deutschen Diözesen führt dieses Prinzip heute dazu, dass Pfarreien und Kuratien aufgelöst und aus mehreren dieser aufgelösten Pfarreien und Kuratien dann eine neue, sehr große Pfarrei mit einem Pfarrer an der Spitze gebildet werden. Die Erzdiözese Bamberg geht nicht diesen Weg. Sie will die Pfarreien und Kuratien bestehen lassen, muss aber die Gemeinden aufgrund des Rückgangs der personellen und finanziellen Möglichkeiten in großen Seelsorgeeinheiten zusammenfassen. Das oben genannte Prinzip wendet sie nun langfristig gesehen aber auch auf alle Seelsorgebereiche an. Somit ist dann letztlich der Leitende Pfarrer dann Pfarrer aller Gemeinden des Seelsorgebereichs und trägt die Gesamtverantwortung. Alle anderen Hauptamtlichen – auch alle anderen Priester – werden nur noch für die Pastoral (= Seelsorge) eingesetzt. Verwaltungsausgaben fallen somit alleine an den Leitenden Pfarrer, beim ihm liegt aber auch die Gesamtverantwortung für die Seelsorge in allen Gemeinden! In einem flächenmäßig so großen Seelsorgebereich wir unserenmit über 30 Gemeinden (Siehe: https://seelsorgebereich-dreifrankenland.de/pfarreien/index.html) ist es unmöglich, dass der Leitende Pfarrer als Einzelner den Kontakt zu allen Gemeinden so halten kann, wie es eine gute Verwaltung und Pastoral braucht.Daher erhalten die Leitenden Pfarrer künftig Verwaltungsleiter.Die Kirchenverwaltungen übergeben mit dem Leitenden Pfarrereigenverantwortliche Aufgaben aus dem Bereich Verwaltung an den Verwaltungsleiter. Für unseren Seelsorgebereich wird Dr. Jürgen Plötz im kommenden Oktober als Verwaltungsleiters mit Sitz in Markt Bibart durch die Erzdiözese angestellt.In unserem Seelsorgebereich wollen wir ein ähnliches Prinzip auch für die Pastoral einführen. Damit jede Gemeinde einen klaren hauptamtlichen Ansprechpartner für alle Fragen hat – außer in Bezug auf Verwaltung – führen wir ab 1. September „Pastoralkoordinatorinnen“ bzw. „Pastoralkoordinatoren“ ein. Hierbei handelt es sichum eine Funktion, die jede Hauptamtliche und jeder Hauptamtliche in Bezug auf mindestens eine Gemeinde einnimmt, unabhängig ob man Laie oder Priester beziehungsweise Leitender Pfarrer, Pfarradministrator, Pfarrvikar, Diakon, Gemeindereferentin oder Pastoralreferent ist. Diese neue Funktion ist ein Bindeglied zwischen dem Seelsorgebereich, dem hauptamtlichen Pastoralteam mit dem Leitenden Pfarrer und den einzelnen Gemeinden vor Ort. Kirche vor Ort erhält so ein klar zugeordnetes Gesicht der hauptamtlichen Mitarbeiter und jeder in der Pfarrei weiß, an wen er sich wenden muss. Jede Pastoralkoordinatorin und jeder Pastoralkoordinator
kann für die zugeordneten Gemeinde in pastoralen Angelegenheiten auch eigenständig entscheiden. Der LeitendePfarrer delegiert die Aufgaben und Entscheidungskompetenz an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Pastoralkoordinatorinnen und Pastoralkoordinatoren sind u.a. Ansprechpersonen in seelsorgerlichen Fragen, Ansprechpartner für Gruppen, Kreise, Gremien wie den Pfarrgemeinderat, die Kommune mit der Vertretung bei öffentlichen Anlässen, das Pfarrbüro und auch in Fragen der ökumenischen Zusammenarbeit. So ist eine Lösung von Problemen und Aufgaben im Alltag der Pastoral schnell und effizient möglich und eine Anbindung an den Seelsorgebereichs sowie zum Pastoralteam mit dem Leitenden Pfarrer gewährleistet. Zuständigkeitsdiskussionen entfallen, da sowohl für die Gemeinden als auch im Hauptamtlichenteam klar ist, wer sich um welche Fragen oderBereiche der Pastoral vor Ort kümmert. (Die genaue Zuordnung zwischen Gemeinden und Pastoralkoordinatoren wird im Herbst bekannt gegeben, wenn die heute noch offenen Personalfragen geklärt sind.)Die Pastoralkoordinatorin bzw. der Pastoralkoordinator wird künftig auch das einzige stimmberechtigte Mitglied aus dem hauptamtlichen Pastoralteam im Pfarrgemeinderat vor Ort sein und die Vorstandsarbeit leisten, die bisher alleine an der Pfarrerfunktion hing. Diese Regelung, dass nur noch ein Hauptamtlicher stimmberechtigtes Mitglied in einem Pfarrgemeinderat ist, legt die neue Pfarrgemeinderatssatzung fest. Diese tritt mit den Neuwahlen kommendes Jahr in Kraft. Es ist nötig, weil ein Pfarrer alleine nicht mehr alle Pfarrgemeinderäte betreuen kann, die in einem Seelsorgebereich gebildet werden. Auch in dieser von der Erzdiözese erlassenen Regelung wird also nun die Idee angewendet, dass ein Mitglied des Hauptamtlichenteams die Funktion übernimmt, die bisher mehrere Hauptamtliche an gleicher Stelle hatten bzw. die im Gesamten einen alleine überlasten.
Diese Änderung tritt zwar ab 1. September 2021 in Kraft, wird sich aber in den unterschiedlichen Pfarreien erst nach und nach voll ausbilden.