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Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Ehrenamtliche Gremium, das in allen Verwaltungs-, Personal- und Finanzfragen der Pfarrei (bzw. der Kuratie) zuständig ist. Damit Seelsorge und pastorales Handeln möglich sind, braucht es auch eine funktionierende Verwaltung. Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) gebunden und für die Erstellung eines Haushaltsplans, einer Haushaltsrechnung sowie für anstehende Reparaturen und Instanthaltungsmaßnahmen der Kirche in Elsendorf und für die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter/innen der Kirchenstiftung, sowie für Zuschussregelungen verantwortlich.
Die 4 Kirchenverwaltungsmitglieder werden alle 6 Jahre neu gewählt. Aus Ihrer Mitte wird ein Kirchenpfleger bestimmt.  

Einrichtungen

Die Kirchenverwaltung ist das Verwaltungsgremium der Kirchenstiftung und somit zuständig für alle im Besitz der Stiftung befindlichen Einrichtungen. 

Diese sind:  

  • Das Kirchengebäude in Elsendorf.
  • Der St. Laurentiussaal. 
  • Der Friedhof Elsendorf.

Für die Kapelle in Lach ist der Kapellenbauverein zuständig.
Für das Kirchengebäude in Possenfelden ist die Stadt Schlüsselfeld zuständig.

Außerdem ist die Kirchenverwaltung zuständig für:

  • Alle Ausgaben und Einnahmen der Kirchengemeinde.
  • Sowie über allem weiteren Grund und Boden im Besitz der Kirchenstiftung.