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Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat  ist das von der Pfarrei gewählte Gremium, und die Mitglieder die Vertreter der Pfarrgemeinde. Im Pfarrgemeinderat werden alle anstehende Fragen des Pfarreialltags besprochen.

Die Arbeit geschieht im wesentlichen in den einzelnen Sitzungen. Hier werden anstehende Fragen erörtert, Beschlüsse gefasst und umgesetzt. Der Pfarrgemeinderat ist verantwortlich für alles was mit Seelsorge zu tun hat von der Planung der Gottesdienste, Festgottesdienste, Prozessionen bis zur Jugendarbeit aber auch für Pfarrfeste (z. B. Laurentiusfest) trägt er Verantwortung. In der Praxis setzt sich der Pfarrgemeinderat schwerpunkte die er für die Zukunft der Pfarrei für Notwendig hält. Mitglied kann jeder Katholik ab 16 Jahren werden.  

Aus seiner Mitte wählen die Pfarrgemeinderatsmitglieder 2 gleichberechtigte erste Vorsitzende sowie bestimmt die Anzahl deren Stellvertreter. Seine Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. 

Der Pfarrgemeinderat hält seinen Sitzungen in unregelmäßigen Abständen je nach Bedarf, jedoch mindestens 4 mal pro Jahr ab. Diese Sitzungen sind öffentlich.  Der Pfarrgemeinderat ist für vier Jahre gewählt